Kosten einer osteopathischen Behandlung
Die Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und somit werden die Behandlungskosten grundsätzlich nicht übernommen. Einige gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern jedoch Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Eine Übersicht der Krankenkassen, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten, erhalten Sie außerdem auf folgender Seite:
https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste
Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten für die Osteopathie. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Versicherungstarif die Leistungen von Heilpraktikern beinhaltet.
Die Kosten werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und erfolgen nach erbrachter Leistung und nicht nach Dauer.
Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD). Für viele Krankenkassen/-versicherungen ist das eine Voraussetzung für die Kostenübernahme.